Neue Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen (AMR 14.2)
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine aktualisierte Arbeitsmedizinische Regel zur Einteilung von Atemschutzgeräten veröffentlicht. Dies betrifft Betriebe, die Atemschutz einsetzen (z.B. bei Staub-, Gas- oder Dämpfenexposition). Arbeitgeber müssen ihre Atemschutzauswahl und PSA-Bereitstellung überprüfen.
Was zu tun ist
Betriebe mit Atemschutznutzung (Malerei, Schleifen, Schweißen, Reinigung, Chemiehandwerk etc.) sollten die neue AMR 14.2 prüfen, ihre Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und sicherstellen, dass bereitgestellte Geräte der aktuellen Gruppeneinteilung entsprechen. Ggf. Unterweisung und PSA-Beschaffung anpassen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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