Sachkundeprüfung für Darlehensvermittler – neue Verordnung
Eine neue Verordnung regelt die Sachkundeprüfung für gewerbliche Darlehensvermittler nach § 34k der Gewerbeordnung. Handwerksbetriebe, die Darlehensvermittlung anbieten (z.B. für Kundenfinanzierungen), müssen künftig diese Prüfung bestehen und können sich durch äquivalente Qualifikationen (z.B. Bankkaufmann, Immobilienfachwirt) davon befreien.
Was zu tun ist
Betriebe mit Darlehensvermittlung prüfen, ob Mitarbeiter die neue Sachkundeprüfung (oder gleichgestellte Qualifikationen) nachweisen müssen. Anmeldung zur Prüfung bei der zuständigen IHK erforderlich. Prüfungsinhalt: Kundenberatung, Allgemein-Verbraucherdarlehen, Finanzierung/Kreditprodukte.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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