Handlungsbedarf Arbeitsrecht Für Betriebe Für Fachkräfte 21.01.2026

Änderungen der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz modifiziert die Regeln zur betrieblichen Altersversorgung: Arbeitgeber können Anwartschaften unter bestimmten Bedingungen leichter abfinden, Optionssysteme sind künftig auch ohne Tarifvertrag zulässig, und Pensionsfonds-Regelungen werden angepasst. Betriebe mit Altersversorgungsplänen müssen ihre Regelwerke überprüfen und ggf. anpassen.

Was zu tun ist

Betriebe sollten ihre bestehenden Betriebsrentenpläne, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur Altersversorgung überprüfen. Bei neuen oder geänderten Optionssystemen ohne tarifvertragliche Grundlage müssen die neuen Voraussetzungen (mind. 20% Arbeitgeberzuschuss) beachtet werden. Fachliche Beratung durch Steuerberater/Rechtsanwalt ist empfohlen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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