Änderungen Güterkraftverkehrsgesetz: neue Regelungen zu Mietfahrzeugen und Genehmigungen
Das Güterkraftverkehrsgesetz wird novelliert, um EU-Richtlinien zur Verwendung von Mietfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr umzusetzen. Betriebe mit Güterkraftverkehrsgenehmigungen müssen sich über neue Regelungen zu Mietfahrzeugen (§ 8a), Risikoeinstufungssystem (§ 16a) und Bußgeldkatalog (§ 19a) informieren. Die Änderungen regeln auch Fragen zu Fahrzeugen aus anderen EU-Staaten und Drittstaaten.
Was zu tun ist
Transportunternehmen mit Güterkraftverkehrsgenehmissionen sollten die neuen Regelungen zu Mietfahrzeugen aus dem EU-Ausland und zum Risikoeinstufungssystem beobachten und ihre Compliance-Prozesse ggf. anpassen, sobald die Durchführungsbestimmungen (Verordnungsermächtigungen) veröffentlicht sind.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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