Aktualisierte TRBS zu Mensch-Arbeitsmittel-Schnittstelle
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) zur Schnittstelle zwischen Mensch und Arbeitsmittel wurde aktualisiert. Dies betrifft die Gefährdungsbeurteilung und den sicheren Umgang mit Maschinen und Geräten in Handwerksbetrieben. Arbeitgeber sollten ihre Betriebsanweisungen und Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen.
Was zu tun ist
1. TRBS-Aktualisierung auf baua.de herunterladen und inhaltlich auswerten; 2. Gefährdungsbeurteilungen für relevante Arbeitsmittel überprüfen; 3. Betriebsanweisungen, Schulungen und PSA-Anforderungen an neue Vorgaben anpassen; 4. Beschäftigte informieren und ggf. nachschulen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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