Info Sonstiges Für Betriebe 12.03.2026

ATP-Übereinkunft: Neue Anforderungen für Kühlfahrzeuge ab August 2026

Das internationale ATP-Abkommen (Beförderung verderblicher Lebensmittel) erhält Änderungen, die am 25. August 2026 in Kraft treten. Betriebe, die Lebensmittel temperaturgeregelt transportieren, müssen ihre Fahrzeuge und Dokumentation möglicherweise an neue technische oder operative Standards anpassen.

Was zu tun ist

Transportunternehmen und Lebensmittelbetriebe mit Kühllogistik sollten ab Juni 2026 die konkreten Änderungen der ATP-Anlage 1 (technische Anforderungen) und Anlage 2 (Betriebsvorschriften) prüfen und ggf. Fahrzeuge nachrüsten oder Betriebsabläufe anpassen. Kontakt: Auswärtiges Amt / zuständige Landesbehörden für ATP-Zertifizierung.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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