Ausbildungsverordnung Metallverfahrenstechnologe geändert
Die Ausbildungsverordnung für Metallverfahrenstechnologen wird modernisiert: Neue Anforderungen in den Prüfungsbereichen, Prüfungsvarianten beim Arbeitsauftrag (Arbeitsaufgabe oder betrieblicher Auftrag), geänderte Gewichtung und Bestehensregelungen. Ausbildungsbetriebe und Auszubildende müssen sich auf veränderte Prüfungsformate und -inhalte einstellen.
Was zu tun ist
Ausbildungsbetriebe sollten ihre Ausbildungspläne und -materialien an die neuen Lernfelder anpassen, insbesondere zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Prüfungsausschüsse und Betriebe müssen die neuen Prüfungsvarianten und deren Dokumentation (Variante 1: 4h Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch; Variante 2: 10h betrieblicher Auftrag mit Genehmigung) implementieren. Auszubildende im 3. Lehrjahr sollten frühzeitig über die neue Prüfungsstruktur informiert werden.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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