Bauproduktengesetz: Anpassung an neue EU-Verordnung 2024/3110
Das Bauproduktengesetz wird an die neue EU-Verordnung 2024/3110 angepasst. Dies betrifft vor allem Hersteller und Vertreiber von Bauprodukten, die künftig strengere Notifizierungs- und Akkreditierungsanforderungen erfüllen müssen. Betriebe sollten prüfen, ob sie als Wirtschaftsteilnehmer (Hersteller, Importeur, Distributor) von geregelten Bauprodukten tätig sind und ihre Compliance-Prozesse aktualisieren.
Was zu tun ist
Baubetriebe und Baustoffhändler sollten überprüfen, ob sie Bauprodukten aus dem Anhang VII der neuen Verordnung vertreiben oder herstellen. Ggf. müssen Notifizierungen bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde des eigenen Bundeslandes neu eingereicht werden. Technische Details finden sich bei den zuständigen Behörden und dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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