Berichtigung: Gefahrstoffverordnung und Baustellenverordnung
Eine Berichtigung zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Baustellenverordnung vom Februar 2026 präzisiert die Definition gefährlicher Stoffe und Gemische. Die Änderung betrifft die Abgrenzung von Gefahrstoffen und deren Einstufung nach EU-Verordnung 1272/2008 (CLP). Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen ihre Prozesse zur Identifikation und Kennzeichnung überprüfen.
Was zu tun ist
Betriebe sollten ihre Gefahrstoffverzeichnisse, Sicherheitsdatenblätter und Lagerkennzeichnungen überprüfen und sicherstellen, dass die aktualisierte Definition gefährlicher Stoffe korrekt umgesetzt ist. Besonders relevant für Bau, Elektro, KFZ-Werkstätten und andere Gewerke mit Chemikalienhandling: Gefährdungsbeurteilungen ggf. anpassen und Beschäftigte informieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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