Info Sonstiges Für Betriebe 23.07.2026

Bürokratierückbau: Gewerbeordnung, Makler-/Bauträgerverordnung, Energiekennzeichnung

Das Gesetz reduziert Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen in der Gewerbeordnung, Makler- und Bauträgerverordnung sowie beim Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz. Konkret: Gewerbeanmeldungen gelten nach 3 Monaten automatisch als genehmigt (sofern keine besonderen Verfahren greifen), Dokumentationspflichten für Makler/Verwalter werden gekürzt, und Weiterbildungsanforderungen für Wohnimmobilienverwalter werden vereinfacht. Betriebe im Makler-, Hausverwaltungs- und Energiegewerbe profitieren von Entbürokratisierung.

Was zu tun ist

Makler und Hausverwaltungen sollten ihre Dokumentationsprozesse prüfen und auf die kürzeren Aufbewahrungsfristen (3 statt 5 Jahre in einigen Bereichen) anpassen. Betriebe im Energiegewerbe sollten sich über die Streichung bestimmter Anlagenvorgaben informieren. Die Gewerbeanmeldungs-Fiktivgenehmigung nach 3 Monaten entlastet Neugründer, erfordert aber Tracking durch die Behörden.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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