Info Sonstiges Für Betriebe 19.12.2025

Deutsch-kosovarisches Abkommen: Regelungen für Straßenpersonenverkehr

Deutschland und Kosovo regeln ab sofort den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße. Busunternehmen, die Linienverkehre, Pendelverkehre oder Gelegenheitsverkehre zwischen Deutschland und Kosovo durchführen möchten, benötigen Genehmigungen der zuständigen Behörden beider Länder. Das Abkommen legt Anforderungen an Fahrpläne, Lenk- und Ruhezeiten, Beförderungsentgelte und die Qualifikation des Fahrpersonals fest.

Was zu tun ist

Busunternehmen mit Verkehren nach/von Kosovo: Prüfung der geplanten Routen und Genehmigungspflichten bei der zuständigen Behörde (Verkehrsministerium/Landesbehörde); Beachtung von Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrpersonalqualifikation; ggf. Anträge auf Genehmigung einreichen (Gültigkeitsdauer bis 5 Jahre).

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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