Info Foerderung Für Betriebe Für Fachkräfte 29.04.2026

Deutschsprachförderung: Erleichterte Teilnahme für Beschäftigte mit Arbeitsvertrag

Die Deutschsprachförderverordnung wird geändert, um den Zugang zu berufsbezogenen Deutschkursen zu erleichtern. Beschäftigte, die bereits einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, können jetzt teilnehmen; auch Grenzgänger und Auszubildende aus dem Ausland erhalten bessere Zugangsmöglichkeiten. Betriebe mit Fachkräften mit Sprachdefiziten können von erweiterten Fördermöglichkeiten profitieren.

Was zu tun ist

Betriebe sollten überprüfen, ob beschäftigte Fachkräfte mit Deutsch-Sprachlücken (B1-Niveau erforderlich) an geförderten Kursen teilnehmen können. Die Änderung eröffnet neue Möglichkeiten für gezielte Sprachförderung von Mitarbeitern; Betriebsräte und Personalverantwortliche sollten sich bei der Arbeitsagentur über konkrete Kurse und Kostenübernahme informieren.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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