Energiewirtschaftsgesetz: Verbraucherschutz und Netzausbau neu geregelt
Das Gesetz modernisiert das deutsche Energiewirtschaftsrecht und setzt EU-Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien und zum Elektrizitätsmarktdesign um. Betriebe, die Energienetze betreiben, eigene Erzeugungsanlagen nutzen oder als Großverbraucher Strom/Gas beziehen, müssen sich mit Änderungen bei Netzzugang, Grundversorgung, Lastmanagement und Wasserstoffinfrastruktur vertraut machen.
Was zu tun ist
Energieintensive Handwerksbetriebe und Betreiber von PV/KWK-Anlagen sollten die Konkretisierung in den Folgeverordnungen (Stromgrundsversorgung, Gasgrundversorgung, Messstellenbetrieb) beobachten. Elektro- und Baubetriebe, die in Netzausbau oder Offshore-Anbindung tätig sind, müssen auf konkrete Richtlinien der BNetzA warten. Keine sofortige Handlung erforderlich.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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