ERP-Sondervermögen 2026: Förderrahmen für Unternehmungen und Gründungen
Das ERP-Sondervermögen stellt 2026 insgesamt 1,324 Mrd. Euro zur Verfügung, davon 66,8 Mio. Euro für Finanzierungshilfen zu Unternehmensgründungen, -übernahmen und Leistungssteigerung mittelständischer Betriebe sowie Exportförderung. Gewerbetriebe können über die KfW Kredite und Garantien für Investitionen und Unternehmenserweiterungen in Anspruch nehmen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Was zu tun ist
Betriebe, die eine Gründung, Übernahme oder Modernisierung planen, sollten sich ab Januar 2026 bei der KfW über die verfügbaren ERP-Finanzierungshilfen und Bürgschaftsprogramme (Gesamtrahmen 4,94 Mrd. Euro) informieren und rechtzeitig Anträge einreichen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
Weitere News