Handlungsbedarf Umwelt Für Betriebe 01.04.2026

F-Gas-Verordnung: Neue EU-Regelung zu Kältemitteln und Treibhausgasen

Das Chemikaliengesetz wird angepasst, um die neue EU-Verordnung 2024/573 zu fluorierten Treibhausgasen umzusetzen. Betriebe, die mit Kältemitteln, Klimaanlagen oder Wärmepumpen arbeiten, müssen sich auf verschärfte Verbote und Dokumentationspflichten einstellen. Insbesondere der Handel mit bereits vor Stichtagen in Verkehr gebrachten Produkten erfordert nun schriftliche Nachweise über die Herkunft.

Was zu tun ist

Betriebe (Elektro, KfZ, Handwerk) sollten ihre Bestände an F-Gas-Produkten überprüfen und sich über konkrete Verbotsdaten in Anhang IV der neuen Verordnung informieren. Beim Weiterverkauf älterer Geräte müssen schriftliche Erklärungen mit Identifikationsmerkmalen bereitgehalten werden. Sachkundige sollten sich zu möglichen Änderungen bei Kältemitteln (z.B. teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) fortbilden.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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