F-Gas-Verordnung: Neue Leckageverlust-Grenzwerte für Kälteanlagen
Deutschland setzt die EU-Verordnung 2024/573 zu fluorierten Treibhausgasen um. Betriebe, die Kälteanlagen betreiben, müssen ab sofort strikte Grenzwerte für Kältemittelverluste einhalten (1–8 % je nach Alter und Größe der Anlage). Verstöße können zu Bußgeldern führen; es gelten neue Dokumentations- und Rücknahmepflichten.
Was zu tun ist
1. Prüfen Sie alle ortsfesten Kälteanlagen auf Leckageverluste und ermitteln Sie Ihr Anlagealter sowie die Kältemittel-Füllmenge. 2. Überprüfen Sie, ob die spezifischen Verlustquoten die neuen Grenzwerte einhalten. 3. Sichern Sie Zugang zu allen lösbaren Verbindungen für Wartung. 4. Dokumentieren Sie Rücknahme/Entsorgung von Kältemitteln lückenlos. 5. Beauftragen Sie ggf. Fachbetriebe mit Sachkundeausbildung für Wartung und Leckageprüfungen. 6. Schulen Sie Personal in neuen Anforderungen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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