Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Änderungen bei Zulassung und Versicherungskennzeichen
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird angepasst, u.a. zu Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, elektronischen Zulassungsbescheiden und Datenbearbeitung im Portal. Betriebe mit Fahrzeugflotten und Kleinkrafträdern sollten die neuen Regelungen zu Kennzeichen und Zulassungsverfahren beachten.
Was zu tun ist
Betriebe sollten sich über die neuen Bestimmungen zu Versicherungskennzeichen (Anlage 17a) und zum elektronischen Zulassungsverfahren informieren. Besonders Fuhrpark- und Logistikbetriebe sowie Werkstätten sollten die Änderungen zur Datenbearbeitung und Bekanntgabefriesten (14 Tage statt 10 Tage) berücksichtigen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
Weitere News