Info Qualifikation Für Betriebe Für Fachkräfte 13.05.2026

Glasfachschule NRW: Prüfungszeugnisse gleichgestellt mit Gesellenbriefen

Die Glasfachschule NRW Berufskolleg kann ab 1. Oktober 2026 Abschlussprüfungen in den Berufen Glaser/Glaserin und Glasveredler/Glasveredlerin ausstellen, deren Zeugnisse vollständig den handwerklichen Gesellenbriefen gleichgestellt sind. Dies gilt für Prüfungen vom 1.10.2026 bis 30.9.2034. Betriebe und Absolventinnen/Absolventen können diese Zeugnisse als gleichwertige Qualifikationsnachweise verwenden.

Was zu tun ist

Glaser- und Glasveredler-Betriebe sollten bei der Personaleinstellung ab Oktober 2026 beachten, dass Zeugnisse dieser Glasfachschule vollständig gleichgestellt sind und wie reguläre Gesellenbriefe anerkannt werden. Interessierte Fachkräfte können alternativ zur dualen Ausbildung diese Schulform nutzen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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