GModG: Neue Anforderungen an Gebäudeenergie und Wärmeversorgung
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt verschärfte Energieeffizienzanforderungen für Neu- und Bestandsgebäude sowie Modernisierung der Wärmeversorgung (Heizungsanlagen, solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Biomasse). Handwerksbetriebe in Bau, Heizungstechnik und Elektro müssen ihre Planung, Montage und Wartung von Heizungs-, Kühl- und Klimaanlagen an die neuen Standards anpassen, insbesondere Prüfung/Optimierung von Wärmepumpen und älteren Heizungsanlagen.
Was zu tun ist
Betriebe (Heizung, Elektro, Bau) sollten: 1) Die neuen technischen Anforderungen (§§ 60a–60c zu Wärmepumpenprüfung, hydraulischem Abgleich, Heizungsoptimierung) studieren, 2) Fachkräfte schulen (ggf. Sachkundenachweise prüfen), 3) Angebote und Verträge an geänderte Nachweisverfahren und Modernisierungspflichten anpassen, 4) Kundenberatung zur Grüngas-/Grünheizölquote (§ 42a) vorbereiten. Inkrafttretensregelungen beachten (Artikel 9).
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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