Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 27.04.2026

Hitze- und UV-Schutz für Außenbeschäftigte nach ASR A5.1

Die Arbeitsstättenregel ASR A5.1 konkretisiert die Schutzpflichten von Arbeitgebern bei der Außenbeschäftigung gegenüber Hitzebelastung und UV-Strahlung. Betriebe mit Außenpersonal müssen Maßnahmen zur Prävention (Schutzausrüstung, Arbeitszeit-Anpassung, Pausen) umsetzen und dokumentieren.

Was zu tun ist

1. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren (Hitze/UV-Exposition); 2. Persönliche Schutzausrüstung (Kopfbedeckung, Sonnenschutz, ggf. spezielle Kleidung) bereitstellen; 3. Arbeitszeitregelungen bei hohen Temperaturen überprüfen; 4. Beschäftigte schulen; 5. Maßnahmen dokumentieren.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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