Kassensicherungsverordnung: Taxameter und digitale Schnittstellen angepasst
Die Kassensicherungsverordnung wird technisch überarbeitet: Taxameter und app-basierte Fahrtabrechnung werden explizit als elektronische Aufzeichnungssysteme definiert, Anforderungen an digitale Schnittstellen und QR-Code-Belege präzisiert. Betriebe mit Kassen- und Taxametersystemen müssen ihre Systeme auf Compliance mit den neuen technischen Standards und der einheitlichen digitalen Schnittstelle (DSFinV) überprüfen.
Was zu tun ist
Betriebe mit elektronischen Kassensystemen, Taxametern oder app-basierten Abrechnungen sollten ihre Systeme und Kassenhersteller-Partner prüfen: Entsprechen die installierten Systeme (insb. Sicherheitsmodule, kryptographische Zertifikate, QR-Code-Funktionen, Datenexportformate) den neuen Standards? Klärung mit Kassensystem-Anbieter oder Steuererater empfohlen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
Weitere News