Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2030 verlängert
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird bis 31. Dezember 2030 verlängert (statt bisherig bis 2025). Gewerbebetriebe mit E-Fahrzeugen, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, erhalten die Befreiung für zehn Jahre ab Zulassung, maximal bis Ende 2035. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Was zu tun ist
Betriebe, die Elektrofahrzeuge anschaffen planen (z.B. Handwerksbetriebe mit Fuhrpark, Transportgewerbe), sollten diese Fristverlängerung bei der Investitionsplanung berücksichtigen. Bei Fahrzeugumstellung kann die verlängerte Steuerbefreiung die Rentabilität von E-Fahrzeugen verbessern.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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