Info Arbeitsrecht Für Betriebe 19.12.2025

Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer bis 24 Monate verlängert

Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird ab 1. Januar 2026 von bisher 12 auf bis zu 24 Monate verlängert (befristet bis 31. Dezember 2026). Dies gilt für Betriebe, die Kurzarbeit anmelden und damit ihre Arbeitnehmer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten halten möchten, statt sie zu entlassen.

Was zu tun ist

Betriebe, die Kurzarbeit nutzen oder erwägen, sollten ihre Arbeitsagentur kontaktieren und prüfen, ob eine Verlängerung bestehender Kurzarbeit über die bisherige 12-Monats-Grenze hinaus möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Regelung läuft zum 31.12.2026 aus.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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