Losgrundsatz bei öffentlichen Aufträgen – mehr Chancen für KMU
Das neue Gesetz verpflichtet Auftraggeber, öffentliche Aufträge in Lose aufzuteilen und getrennt nach Art/Fachgebiet zu vergeben. Ziel ist es, kleineren Unternehmen und Handwerksbetrieben bessere Chancen beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu geben. Betriebe können dadurch leichter an Infrastruktur- und Bauprojekten partizipieren, ohne mit großen Konzernen konkurrieren zu müssen.
Was zu tun ist
Betriebe sollten ihre Kapazität zur Abwicklung kleinerer Lose prüfen und entsprechende Angebote vorbereiten. Bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen gezielt nach Losaufteilungen Ausschau halten. Ggf. Geschäftsfeld für spezialisierte Fachlose erweitern.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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