Mautgesetz-Änderung: Fahrzeuggerät-Datenerfassung und CO₂-Klassifizierung
Das Bundesfernstraßenmautgesetz wird geändert. Mautbetreiber müssen erweiterte Daten zu Fahrzeuggeräten (Sperrstatus, Betriebszustände, Positionsdaten) übermitteln; die Gültigkeitsfrist für Pilotbetriebe wird bis Juni 2031 verlängert. Für Transportbetriebe mit Fahrzeugen ab 12 t relevante Änderungen in der Datenspeicherung und CO₂-Klassifizierung.
Was zu tun ist
Transportbetriebe sollten ihre Mautgeräte-Betreiber auf die neuen Datenvorgaben hinweisen und prüfen, ob ihre OBU-/Fahrzeuggerät-Dokumentation aktuell ist. Fahrzeuge mit Mikrowellentechnik vs. alternative Technik sollten identifiziert werden, da unterschiedliche Datenspeicherungsanforderungen gelten. CO₂-Klassifizierungen sollten alle 6 Jahre neu überprüft werden.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
Weitere News