Handlungsbedarf Arbeitsrecht Für Betriebe 19.12.2025

Mindestlöhne für Sicherheitskräfte an Flughäfen ab 2026 verbindlich

Ab 1. Januar 2026 gelten die Entgeltregelungen des Tarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen als zwingende Arbeitsbedingungen für alle Sicherheitsunternehmen – auch wenn sie dem Tarifvertrag nicht beigetreten sind. Betroffen sind Luftsicherheitskontrollpersonal und Sicherheitspersonal an Flughäfen. Die Verordnung gilt zunächst bis 31. Dezember 2026.

Was zu tun ist

Sicherheitsunternehmen, die Personal an Verkehrsflughäfen einsetzen, müssen ihre Entgelttabellen ab Januar 2026 auf Konformität mit den Tarifentgeltgruppen II–V prüfen und ggf. Löhne anpassen. Ausnahmen gelten für Entgeltgruppe I sowie III außerhalb von Flughafenflächen und Gruppe V.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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