Mindestlohn Gerüstbauerhandwerk ab 2026: 14,35 Euro/Stunde
Ab 1. Januar 2026 gilt eine neue Mindestlohnverordnung für das Gerüstbauerhandwerk bundesweit. Der Mindestlohn beträgt mindestens 14,35 Euro pro Stunde und ist für alle Betriebe bindend, die überwiegend Gerüstbauleistungen erbringen – unabhängig von Tarifbindung. Betriebe müssen ihre Lohnstrukturen anpassen.
Was zu tun ist
Gerüstbaubetriebe sollten ihre Lohntabellen und Abrechnungssysteme bis Ende 2025 überprüfen und auf den neuen Mindestlohn von 14,35 Euro/h ab 1.1.2026 anpassen. Dies gilt auch für nicht-tarifgebundene Betriebe. Arbeitnehmer sollten ihre Abrechnung überprüfen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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