Dringend Arbeitsrecht Für Betriebe Für Fachkräfte 19.12.2025

Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk ab 01.01.2026 verbindlich

Die neue Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung führt ab 1. Januar 2026 zwingende Mindestlöhne für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik ein – auch für nicht tarifgebundene Betriebe. Ungelernte erhalten 14,96 €/h, Gelernte (Gesellen) 16,60 €/h (mit Steigerungen bis 2028). Die Verordnung gilt bundesweit und betrifft alle Betriebe, die überwiegend Bauleistungen in diesem Bereich erbringen.

Was zu tun ist

1. Überprüfen Sie, ob Ihr Betrieb unter den Geltungsbereich fällt (überwiegend Dachdeckerarbeiten, Betriebsabteilung). 2. Ab 01.01.2026: Lohnstrukturen anpassen und Qualifikationen der Arbeitnehmer dokumentieren (gelernt/ungelernt). 3. Zahlungsfristen beachten (spätestens 15. des Folgemonats). 4. Dokumentation für Prüfungen/Kontrollen aufbewahren. 5. Marktstabilisierung durch mögliche Preisanpassungen vornehmen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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