Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung – verschärfte Kontrollen und Dokumentationspflichten
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird digitalisiert und erweitert: Zollbehörden erhalten stärkere Befugnisse zu elektronischen Kontrollen, der Katalog der Gewerke mit Meldebestätigung erweitert sich (neu: Friseur- und Kosmetikgewerbe, plattformbasierte Lieferdienste), und Arbeitgeber müssen schriftliche Hinweispflichten vor Arbeitsbeginn dokumentieren. Betriebe in betroffenen Branchen müssen ihre Compliance-Prozesse anpassen.
Was zu tun ist
1. Überprüfen, ob Ihr Gewerbe in § 2a Abs. 1 genannt ist (insb. Friseur/Kosmetik, Logistik, Fleischwirtschaft); 2. Schriftliche Hinweispflichten vor Arbeitsbeginn einführen und dokumentieren; 3. Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen (Umfang, Art, Dauer) bereithalten; 4. Elektronische Datenübermittlung an Zollbehörden vorbereiten; 5. Ggf. interne Meldeverfahren aktualisieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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