Neue Blei-Luftgrenzwerte und Biostoff-Regelungen in Vorsorge
Die Luftgrenzwerte für Blei und anorganische Bleiverbindungen werden auf 15 Mikrogramm pro Kubikmeter angepasst. Betriebe mit Blei-Exposition müssen ihre arbeitsmedizinische Vorsorge überprüfen und ggf. neu bewerten. Die Biostoffverordnung wird redaktionell aktualisiert.
Was zu tun ist
Betriebe mit Blei-Tätigkeiten (z.B. Sanitär, Dachdeckerei, Kfz-Werkstätten mit alten Materialien) sollten Arbeitsplätze auf Blei-Exposition prüfen, Luftkonzentrationen messen und Vorsorgeuntersuchungen ggf. neu veranlassen. Besondere Aufmerksamkeit für weibliche Beschäftigte im gebärfähigen Alter. Rechtsabteilung/Arbeitssicherheit einbeziehen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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