Neue Fragebogenvordrucke für ausländische Unternehmer ab 2026
Das BMF führt ab dem Besteuerungszeitraum 2026 neue Vordruckmuster für die umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ein. Dies betrifft deutsche Handwerksbetriebe, die mit ausländischen Unternehmern zusammenarbeiten oder Leistungen erbringen, sowie Betriebe mit grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten.
Was zu tun ist
Betriebe sollten sich ab 2026 mit den neuen Vordruckmuster vertraut machen und bei entsprechenden Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Unternehmern die aktualisierten Formulare verwenden. Steuerberater können bereits jetzt die neuen Muster zur Verfügung stellen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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