Neue Meldepflichten für Halone und ozonabbauende Stoffe
Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung wird an EU-Recht angepasst. Betriebe, die Halone in Löschanlagen oder ozonabbauende Stoffe (z.B. alte Kältemittel) verwenden, lagern oder entsorgen, müssen diese Tätigkeiten künftig jährlich bis 31. März anzeigen. Zusätzlich gelten strengere Anforderungen beim Betrieb, der Wartung und Entsorgung solcher Einrichtungen.
Was zu tun ist
1. Prüfen, ob Betrieb Halone (Löschanlagen) oder ozonabbauende Stoffe (alte Kältemittel in Klima-/Kühlgeräten) verwendet. 2. Falls ja: Meldeverfahren bei zuständiger Behörde klären und Meldefristen (31. März) beachten. 3. Dokumentation von Emissionsminderungsmaßnahmen und Alternativstoffprüfung vorbereiten. 4. Personal, das Rückgewinnung/Dichtheitskontrollen durchführt, muss Sachkunde nachweisen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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