Info Sonstiges Für Betriebe 23.12.2025

Neue technische Anforderungen für öffentliche Ladesäulen

Die Ladesäulenverordnung regelt ab sofort die technischen Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte von Elektrofahrzeugen. Betreiber von Ladesäulen müssen Inbetriebnahmen und Änderungen der Bundesnetzagentur anzeigen und die Einhaltung technischer Anforderungen nachweisen. Betriebe, die Ladesäulen betreiben oder installieren, müssen diese Vorschriften beachten.

Was zu tun ist

Ladesäulenbetreiber müssen Inbetriebnahmen, Außerbetriebnahmen und Betreiberwechsel innerhalb der vorgegebenen Fristen (2 Wochen bzw. unverzüglich) der Bundesnetzagentur anzeigen und technische Anforderungen dokumentieren. Elektrofachbetriebe sollten sicherstellen, dass installierte Ladesäulen den technischen Standards entsprechen und Nachweise bereithalten.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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