Neuordnung der Ausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice
Die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice wird neu geordnet und ist ab sofort staatlich anerkannt. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre mit einer zweiteiligen Abschlussprüfung (Teil 1 im 4. Ausbildungshalbjahr, Teil 2 am Ende). Betriebe im Verkehrs- und Mobilitätssektor müssen ihre Ausbildungspläne nach der neuen Verordnung (MobVerkKflAusbV) ausrichten.
Was zu tun ist
Ausbildungsbetriebe im Bereich Mobilität und Verkehrsservice sollten ihre bestehenden Ausbildungspläne überprüfen und nach der neuen Ausbildungsverordnung anpassen. Die genauen Inhalte des Ausbildungsrahmenplans sind im Bundesanzeiger veröffentlicht; Betriebe sollten diese beschaffen und ihre Ausbildungsabläufe entsprechend gestalten.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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