Handlungsbedarf Umwelt Für Betriebe 27.11.2025

Neuregelung Elektroschrott-Rücknahme und Kennzeichnung

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird geändert: Vertreiber von E-Zigaretten und Tabakerhitzern müssen diese als Altgeräte kostenlos zurücknehmen; Sammelstellen unterliegen strikteren Separierungs- und Manipulationsverboten; neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten an Rücknahmestellen. Besonders relevant für Elektro-Fachbetriebe und Einzelhandelsbetriebe, die Elektrogeräte ausgeben oder zurücknehmen.

Was zu tun ist

Elektro- und Handwerksbetriebe sollten ihre Rücknahmeprozesse überprüfen und sicherstellen, dass Sammelstellen die neuen Separierungs- und Kennzeichnungsvorgaben erfüllen. Betriebe, die E-Zigaretten/Tabakerhitzer vertreiben, müssen kostenlose Rücknahmeplätze am Verkaufsort einrichten. Dokumentation und Schulung des Personals zu Batterierisiken und neuen Hinweispflichten durchführen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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