Info Sicherheit Für Betriebe 04.03.2026

Notfallverfahren für elektrische Betriebsmittel in Krisensituationen

Die Verordnung führt Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung elektrischer Betriebsmittel ein, die bei Binnenmarkt-Notfällen (z.B. Versorgungsengpässe) greifen. Hersteller und Importeure können dann unter bestimmten Bedingungen vereinfachte Konformitätsnachweise erbringen. Die Regelung betrifft vor allem Elektrofachbetriebe und Hersteller, die elektrische Geräte in den Verkehr bringen.

Was zu tun ist

Betriebe, die elektrische Betriebsmittel herstellen oder importieren, sollten die neuen Notfallregelungen kennen und prüfen, ob diese für ihre Produkte relevant werden könnten. Bei Aktivierung eines Notfallmodus durch die EU-Kommission ist zu überprüfen, ob vereinfachte Konformitätsnachweise nutzbar sind. Laufende Marktüberwachung und Dokumentation bleiben notwendig.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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