Notfallverfahren für Gasgeräte und PSA bei Binnenmarkt-Notfällen
Das Gesetz setzt EU-Verordnungen (2024/2748) um und regelt Notfallverfahren für das Inverkehrbringen von Gasgeräten und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bei Lieferengpässen. Hersteller und Importeure müssen bei genehmigten Produkten deutsche Hinweise anbringen und die zuständigen Behörden unterrichten. Betriebe, die solche Geräte oder PSA vertreiben oder einsetzen, sollten die neuen Kennzeichnungspflichten beachten.
Was zu tun ist
Betriebe, die Gasgeräte oder PSA herstellen, importieren oder vertreiben: Informieren Sie sich über die neuen Notfallverfahren und Kennzeichnungspflichten (deutsche Hinweise auf Geräten/PSA bei Genehmigung). Arbeitgeber, die PSA einsetzen: Achten Sie auf korrekte Kennzeichnung bei neu erworbener PSA unter Notfallgenehmigung.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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