Info Umwelt Für Betriebe 13.05.2026

Notfallverfahren für Lärmschutz bei Geräten/Maschinen

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wird um Notfallverfahren erweitert, um krisenrelevante Geräte und Maschinen schneller auf den Markt bringen zu können. Hersteller und Betriebe, die solche Geräte einsetzen, können künftig unter bestimmten Bedingungen Standard-Konformitätsbewertungen umgehen oder priorisiert durchlaufen lassen, müssen aber alle Lärmschutzanforderungen weiterhin erfüllen.

Was zu tun ist

Hersteller von krisenrelevanten Geräten/Maschinen sollten die aktuelle Liste krisenrelevanter Waren (Verordnung EU 2024/2747) verfolgen und prüfen, ob Notfallgenehmigungen nach § 6c verfügbar sind. Betriebe sollten bei Beschaffung solcher Geräte klären, ob diese unter Notfallmodus zulässig sind und welche Übergangsregelungen beim Auslaufen des Notfalls gelten.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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