Parkinson-Syndrom durch Pestizide als Berufskrankheit anerkannt
Ab 1. August 2026 wird das Parkinson-Syndrom, verursacht durch langjährige und häufige Anwendung von Pestiziden, als Berufskrankheit (Nr. 1322) anerkannt. Dies betrifft insbesondere Betriebe und Fachkräfte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und verwandten Bereichen mit regelmäßiger Pestizidexposition. Betroffene Arbeitnehmer können nun Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen.
Was zu tun ist
Betriebe sollten ihre Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen zu Pestiziden überprüfen und dokumentieren. Arbeitnehmer mit langjähriger Pestizidexposition sollten bei Parkinson-Symptomen ihre Krankenkasse oder den Unfallversicherungsträger informieren und eine Berufskrankheitenanzeige in Betracht ziehen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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