Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit anerkannt
Das Parkinson-Syndrom wird ab 1. August 2026 als Berufskrankheit (Nr. 1322) anerkannt, wenn es durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide verursacht wurde. Dies betrifft insbesondere Betriebe im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Landwirtschaft. Betroffene Arbeitnehmer können nun Leistungen der Unfallversicherung beanspruchen.
Was zu tun ist
Betriebe mit Pestizideinsatz sollten ihre Dokumentation von Pestizidanwendungen überprüfen und Arbeitnehmer auf die neue Berufskrankheit aufmerksam machen. Bei Verdacht auf arbeitsbedingte Parkinson-Erkrankungen sollte eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft erfolgen. Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit Pestiziden sind zu überprüfen und ggf. zu intensivieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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