Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 aktualisiert
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die neuen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (z.B. Sachentnahmen, Geschenke an Kunden/Arbeitnehmer) für das Jahr 2026. Betriebe müssen diese Sätze bei der Gewinnermittlung und Umsatzsteuer korrekt anwenden, um Abweichungen zu vermeiden.
Was zu tun ist
Aktuelle Pauschbeträge aus der Richtsatzsammlung 2025 (gültig ab 2026) beschaffen und in der Buchhaltung/Steuererklärung berücksichtigen; ggf. mit Steuerberater abstimmen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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