Pflanzenschutzgesetz: Aufzeichnungspflichten für Pflanzenschutzmittel
Das Pflanzenschutzgesetz wird angepasst und regelt die Aufzeichnungspflichten für berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln neu. Gärtnereibetriebe müssen ab 1. Januar 2026 ihre Aufzeichnungen grundsätzlich elektronisch führen; bis Ende 2026 ist noch schriftliche Dokumentation erlaubt. Die Aufbewahrungsfristen und Statistik-Meldepflichten werden an neue EU-Verordnungen angepasst.
Was zu tun ist
Gärtnereibetriebe sollten ihre Dokumentationssysteme für Pflanzenschutzmittel-Einsätze überprüfen und ab 01.01.2026 auf elektronische Aufzeichnung umstellen. Betriebsleiter müssen sicherstellen, dass Aufzeichnungen für bewirtschaftete Flächen mit Anwender-Angaben zusammengefasst werden. Statistik-Meldungen müssen an die neue Verordnung (EU) 2022/2379 angepasst werden.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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