Pflegemindeststundengebühren ab Juli 2026: 16,52–21,58 Euro
Die Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung regelt neue Mindestentgelte für Pflegebetriebe ab 1. Juli 2026: 16,52 Euro (ungelernt), 17,80 Euro (1-jährig ausgebildet) und 21,03 Euro (Pflegefachkraft), ab Juli 2027 leicht höher. Die Verordnung gilt für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeleistungen sowie Betreuungsdienste.
Was zu tun ist
Pflegebetriebe müssen Entgelttabellen und Abrechnungssysteme bis 30. Juni 2026 überprüfen und anpassen. Arbeitnehmer sollten ihre Einstufung (ungelernt/ausgebildet/Fachkraft) und Entgeltabrechnung kontrollieren. Beachte: Wegezeiten und Bereitschaftsdienste haben eigene Regelungen. Betriebe außerhalb Pflege (z.B. Elektro, Bau, KFZ) sind nicht betroffen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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