Produktsicherheitsgesetz: Neufassung mit erweiterten Anforderungen
Das Produktsicherheitsgesetz wurde neu gefasst und präzisiert die Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler von Produkten in der EU – insbesondere Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte und Aerosole. Betriebe, die solche Produkte herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärungen und Sicherheitsinformationen den neuen Vorgaben entsprechen.
Was zu tun ist
Betriebe sollten prüfen, ob sie unter den Anwendungsbereich fallen (Maschinen, Elektrogeräte, Druckgeräte, etc.). Dokumentation von CE-Kennzeichnung, technischen Unterlagen und Konformitätserklärungen überprüfen. Bei Unsicherheit Rechtsberatung oder zuständige Marktüberwachungsbehörde konsultieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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