Info Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 15.01.2026

Ratifizierung IAO-Übereinkommen 155: Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt

Deutschland ratifiziert das internationale Arbeitsschutzübereinkommen Nr. 155 der IAO von 1981 sowie das Protokoll von 2002. Das Übereinkommen verpflichtet alle Wirtschaftszweige zu Maßnahmen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Für Handwerk und Gewerbe bedeutet dies eine internationale Bekräftigung bestehender nationaler Arbeitsschutzstandards (ArbSchG, DGUV-Regeln).

Was zu tun ist

Keine sofortigen Maßnahmen erforderlich. Betriebe sollten ihre bereits geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen (Gefährdungsbeurteilungen, PSA, Unterweisung) fortführen und überprüfen, dass sie den Standards der IAO-Konvention entsprechen. Bei Fragen zur konkreten Umsetzung: Beratung durch Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde nutzen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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