Rentenbeitragssätze 2026: 18,6 % (allgemein) und 24,7 % (Knappschaft)
Die Beitragssätze zur Rentenversicherung bleiben 2026 unverändert: allgemeine Rentenversicherung 18,6 %, knappschaftliche Rentenversicherung 24,7 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte. Diese Sätze sind Grundlage für Lohnabrechnung und Betriebsbudgetierung.
Was zu tun ist
Lohnabrechnung und Sozialversicherungsberechnung für 2026 mit den neuen/bestätigten Sätzen aktualisieren. Für Arbeitnehmer in der Knappschaftsversicherung (Bergbau) besondere Aufmerksamkeit.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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