Handlungsbedarf Steuer Für Betriebe Für Fachkräfte 29.12.2025

Sozialversicherungsbeitragssätze und Grenzen zum 1. Januar 2026 angepasst

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung wird zum 1. Januar 2026 angepasst: Die Bezugsgröße und Versicherungsgrenzen ändern sich, insbesondere die Beitragssätze für Arbeitslosenversicherung (4,95 % → 5,01 %) und Pflegeversicherung (4,05 % → 4,10 %) steigen. Dies betrifft Lohnabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen und Entgeltgrenzen für Midi- und Minijobs.

Was zu tun ist

Betriebe müssen ihre Lohnabrechnung und Sozialversicherungsmeldungen ab 1. Januar 2026 mit den neuen Beitragssätzen und Grenzen aktualisieren. Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnung-Software anpassen und ggf. Versicherungsagenten informieren. Besonders beachten: neue Versicherungsgrenzen für Midijobs und Minijobs.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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