Handlungsbedarf Steuer Für Betriebe Für Fachkräfte 26.11.2025

Sozialversicherungsrechengrößen 2026: Neue Beitragsgrenzen und Bezugsgrößen

Zum 1. Januar 2026 ändern sich maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung: Die Bezugsgröße steigt auf 47.460 Euro/Jahr, die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 101.400 Euro/Jahr, und die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung auf 77.400 Euro (bzw. 69.750 Euro). Diese Werte sind für Beitragszahlungen, Versicherungspflicht und Steuererklärungen unmittelbar maßgeblich.

Was zu tun ist

Betriebe sollten ihre Lohn- und Gehaltssysteme anpassen, insbesondere Sozialversicherungsbeiträge neu berechnen, Versicherungspflicht-Schwellwerte überprüfen und ggf. Lohnabrechnung (Payroll-Software) aktualisieren. Arbeitnehmer sollten ihre Versicherungseinstufung prüfen (z.B. Übergang zur Versicherungspflicht bei höheren Einkommen).

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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