Sozialversicherungsrechengrößen 2026: Neue Beitragsgrenzen und Bezugsgrößen
Zum 1. Januar 2026 ändern sich maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung: Die Bezugsgröße steigt auf 47.460 Euro/Jahr, die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 101.400 Euro/Jahr, und die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung auf 77.400 Euro (bzw. 69.750 Euro). Diese Werte sind für Beitragszahlungen, Versicherungspflicht und Steuererklärungen unmittelbar maßgeblich.
Was zu tun ist
Betriebe sollten ihre Lohn- und Gehaltssysteme anpassen, insbesondere Sozialversicherungsbeiträge neu berechnen, Versicherungspflicht-Schwellwerte überprüfen und ggf. Lohnabrechnung (Payroll-Software) aktualisieren. Arbeitnehmer sollten ihre Versicherungseinstufung prüfen (z.B. Übergang zur Versicherungspflicht bei höheren Einkommen).
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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