Steuerfreibetrag für Arbeit im Rentenalter ab 2026
Ab 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden, bis zu 24.000 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen. Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber der Freibetrag gilt nicht für andere Einkommensquellen und nur einmal pro Person. Dies kann für Betriebe relevant sein, die Fachkräfte über die Rente hinaus beschäftigen möchten.
Was zu tun ist
Betriebe sollten prüfen, ob sie ältere Fachkräfte über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigen oder planen, dies zu tun. Für betroffene Arbeitnehmer: Bestätigung gegenüber dem Arbeitgeber erforderlich, dass der Freibetrag nicht mehrfach genutzt wird. Lohnabrechnung ab 2026 anpassen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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