Handlungsbedarf Steuer Für Betriebe 22.12.2025

Stromsteuergesetz: Neue Regelungen für Ladepunkte und Stromspeicher

Das Gesetz regelt erstmals die stromsteuerliche Behandlung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und Stromspeichern. Betriebe, die Ladepunkte betreiben oder Stromspeicher nutzen, müssen ihre Steuerschuldnerschaft und Selbstverbrauchsregelungen neu prüfen. Dies betrifft insbesondere Handwerksbetriebe mit Elektrofahrzeugflotten und Betriebe mit eigenen Stromerzeugungsanlagen.

Was zu tun ist

Betriebe mit Ladepunkten oder Stromspeichern sollten ihre Stromsteueranmeldungen überprüfen und klären, ob sie als Betreiber gelten. Im Fall von Eigenstromerzeugung sollte die Steuerschuldnerschaft neu bewertet werden. Rücksprache mit dem Steuerberater wird empfohlen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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